Lieferantenkodex

Seit der Gründung des Unternehmens 1923 hat sich Geiger den Ruf eines verlässlichen, fairen und integren Partners erworben. Diese Werte, die auch in der Firmenphilosophie verankert sind, machen Geiger zu einem angesehenen Familienunternehmen.

Vorwort

Geiger erwartet von seinen Geschäftspartnern, dass auch sie sich zu diesen Werten bekennen. In diesem Kodex sind die Punkte zusammengefasst, die aus Sicht von Geiger die wesentliche Grundlage jeder Zusammenarbeit mit Lieferanten, Nachunternehmern und sonstigen Geschäftspartnern sind. Sonstige Geschäftspartner im Sinne dieses Lieferantenkodex sind jegliche sonstigen Leistungserbringer, derer sich Geiger zur Erfüllung seiner eigenen Verpflichtungen, insbesondere gegenüber seinen Kunden, bedient. Geiger entspricht damit auch den Anforderungen seiner Kunden, die von Geiger und seinen Geschäftspartnern die Einhaltung entsprechender Standards verlangen.

Lieferantenkodex

Geiger bekennt sich zur Einhaltung geltender Gesetze und international anerkannter Standards für die Unternehmens-, Sozial- und Umweltkontrolle.

Geiger ist bestrebt, soziale Verantwortung in seiner gesamten Wertschöpfungskette zu fördern und zu unterstützen. Daher zieht Geiger es vor, Geschäfte mit denjenigen Partnern zu machen, deren Werte mit unseren eigenen übereinstimmen.

Geiger erwartet daher von seinen Lieferanten und deren eigenen Lieferanten und Unterauftragnehmern, dass sie die geltenden Gesetze einhalten und sich an die allgemein anerkannten Standards (Governance) halten.

Wir erwarten von unseren Lieferanten insbesondere, dass sie die folgenden Anforderungen unterstützen und einhalten.

2.1. Einhalten von Gesetzen und rechtlichen Anforderungen         

Die Lieferanten sind dazu aufgefordert alle Gesetze und Vorschriften sowie die internationalen Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsstandards einzuhalten, die für ihr Unternehmen und ihre Lieferkette in denjenigen Ländern gelten, in denen sie geschäftlich tätig sind.

Lieferanten sind dazu angehalten, den Schutz der international geltenden Menschenrechte zu befolgen. Lieferanten haben alle geltenden Handels-sanktionen, Einfuhr- und Ausfuhrgesetze und -vorschriften einzuhalten, wenn sie im internationalen Handel tätig sind und Waren, Gelder, Dienstleistungen, Software oder Technologie transferieren.

2.2. Arbeitsbedingungen

Lieferanten dürfen keine Kinderarbeit einsetzen und müssen sicherstellen, dass beschäftigte Minderjährige im oder über dem gesetzlichen Mindestalter des jeweiligen Landes liegen.

Lieferanten dürfen weder Zwangsarbeit noch auf sonstige auf Zwang beruhende Arbeit einsetzen oder unterhalten. Lieferanten sind dazu aufgefordert, Diskriminierung am Arbeitsplatz zu bekämpfen und sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter in einem belästigungsfreien Umfeld arbeiten.

Lieferanten haben das Recht der Arbeitnehmer auf betriebliche Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen anzuerkennen und respektieren. Die den Mitarbeitern des Lieferanten gezahlten Löhne und Sozialleistungen erfolgen in Übereinstimmung mit den geltenden nationalen Gesetzen. Die Arbeitszeiten der Beschäftigten des Lieferanten dürfen die gesetzlich festgelegte Höchstdauer nicht überschreiten.

Lieferanten haben das Recht der Mitarbeiter auf Schutz der Privatsphäre und auf Datenschutz gemäß den geltenden Rechtsvorschriften zu wahren.

2.3. Anti-Korruption

Lieferanten dürfen sich nicht an Bestechung, Korruption, Erpressung oder Veruntreuung beteiligen oder diese tolerieren und dürfen den Mitarbeitern von Geiger keine Geschenke oder persönlichen Vorteile anbieten, die deren Entscheidungsfindung beeinflussen könnten.

Lieferanten müssen die geltenden Gesetze zum fairen und freien Wettbewerb einhalten und sich an faire Geschäftspraktiken halten.

Lieferanten müssen über Regelungen und Verfahren verfügen, die sicherstellen, dass die Bücher, Aufzeichnungen und Konten korrekt, vollständig und transparent sind.

Lieferanten müssen sicherstellen, dass die Entscheidungen ihrer Mitarbeiter nicht auf Interessenkonflikten beruhen.

Lieferanten müssen alle geltenden Gesetze und Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einhalten.

2.4. Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit 

Die Gesundheit und Sicherheit von Mitarbeitern und Dritten muss stets gewährleistet sein. Die gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorgaben zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz sowie darüber eventuell hinausgehende vertragliche Vorgaben zur Sicherstellung von Arbeitssicherheit und Gesundheit sind einzuhalten. Die Geschäftspartner von Geiger stellen sicher, dass sie angemessene Maßnahmen ergreifen, um Gefahren für Mitarbeiter und Dritte zu eliminieren oder zu reduzieren.

2.5. Umweltschutz und Nachhaltigkeit

Lieferanten haben jegliche anwendbaren Gesetzen und Vorschriften bzgl. des Umweltschutzes einzuhalten.

Lieferanten müssen über Systeme zur Minimierung von Abfällen verfügen und sicherstellen, dass Abfälle, Luftemissionen und Abwassereinleitungen vor, während und nach der Freisetzung in die Umwelt sicher gehandhabt und entsorgt werden.

Von den Lieferanten erwarten wir außerdem, dass sie klimafreundliche Prozesse etablieren, um den Energieverbrauch und Treibhausgasemissionen zu reduzieren, den Verbrauch natürlicher Ressourcen zu begrenzen und die Verwendung gefährlicher Materialien zu minimieren.

Lieferanten gewährleisten eine sichere und umweltverträgliche Entwicklung, Beschaffung, Herstellung, Beförderung, Verteilung, Verwendung und Entsorgung der Produkte mit dem Ziel des Schutzes und der Erhaltung der Umwelt.

2.6  Datenschutz     

Lieferanten müssen in einer Weise arbeiten, die mit den geltenden Datenschutzgesetzen übereinstimmt und mit den Industriestandards für den Schutz und die Sicherheit aller Informationen, einschließlich personenbezogener Daten, übereinstimmt.

Geiger erwartet von seinen Geschäftspartnern, dass sie sich der besonderen Sensibilität personenbezogener Daten bewusst sind und die geltenden Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten einhalten.

Die Geschäftspartner von Geiger tragen dafür Sorge, dass die in diesem Lieferantenkodex enthaltenen Prinzipien von ihnen und ihren Mitarbeitern eingehalten werden. Sie wählen ihre Lieferanten und Geschäftspartner ihrerseits nach diesen Prinzipien aus und stellen sicher, dass diese vergleichbaren Grundsätzen unterliegen.

Geiger erwartet von seinen Geschäftspartnern, dass sie eventuelle Verstöße gegen diese Prinzipien unverzüglich einstellen. Bei schweren Verstößen behält sich Geiger vor, rechtliche Maßnahmen zu ergreifen bis hin zur sofortigen Beendigung der Geschäftsbeziehung.

Die Geschäftspartner von Geiger stellen sicher, dass ihre Mitarbeiter, die Verstöße gegen die Grundsätze aus diesem Lieferantenkodex melden, wegen einer solchen Meldung keine Nachteile zu befürchten haben.

Geiger kann seine Lieferanten auf der Grundlage eines risikobasierten Ansatzes überprüfen, inwieweit sie den Anforderungen des Geiger-Lieferantenkodex auch entsprechen. Dies kann geschehen, indem Geiger die Einhaltung der Standards selbst auditiert oder solche Einschätzungen von objektiven Drittbeauftragten vornehmen lässt.