Information zur E-Rechnung

Zum 01.01.2025 möchten wir einen reibungslosen Ablauf beim Empfang und der Verarbeitung von eingehenden E-Rechnungen gewährleisten.

Rechnungseingang
per E-Mail

Sie können uns an diese E-Mail-Adresse ihre E-Rechnungen in den folgenden Formaten senden, die den jeweils aktuell gültigen Spezifikationen der normierenden Grundlagen entsprechen*:

eingangsrechnung@geigergruppe.de

Für folgende Firmen stehen ihnen eigene E-Mail-Adressen für die Zustellung von E-Rechnungen zur Verfügung:

Ernst Marschall GmbH & Co. KG Kies- und Schotterwerke
eingangsrechnung@e-marschall.de

müllerblaustein HolzBauWerke GmbH
eingangsrechnung@muellerblaustein.de

TERRAG GmbH
eingangsrechnung@terrag.de

W. Zimmermann GmbH & Co. KG
eingangsrechnung@zimsi.com

Akzeptierte Formate:

Wichtiger Hinweis:
Die Geiger Gruppe behält sich zur Sicherstellung der Prozessqualität beim Empfang und bei der Verarbeitung vor, E-Rechnungsformate, die nicht den gültigen Standards* entsprechen oder technische, formelle oder inhaltliche Fehler enthalten, über einen automatisierten Abweisungsversand zurückzuweisen. Zur Überprüfung nutzen wir KoSIT Validator 1.5.0.

*Hierzu verweisen wir auf die Richtlinie der EU 2014/55, inhaltlich konform zur CEN-Norm EN16931 für die elektronische Rechnungsstellung, die E-Rechnungsverordnung des Bundes (E-RechV), den Veröffentlichungen der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) sowie der Mitteilung des Bundesfinanzministeriums. Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1. Januar 2025 - Anpassung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses.