Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung zum 01.08.2023

Neuigkeiten 31.07.2023
Am 1. August 2023 wird die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) als Teil der sogenannten Mantelverordnung in Kraft treten.

Neue Annahmekriterien in unseren Werken

Ziel der Ersatzbaustoffverordnung ist es, bundeseinheitliche und rechtsverbindliche Anforderungen an den Schutz von Boden und Grundwasser festzulegen. Zugleich sollen mit der Ersatzbaustoffverordnung die Ziele der Kreislaufwirtschaft gefördert und die Akzeptanz für den Einsatz von Ersatzbaustoffen verbessert werden. 

Folgende Punkte sind ab dem 01. August 2023 zu beachten:

  • Die Annahme in unseren Werken ist nur in Verbindung mit einem vollständig ausgefülltem Anlieferungsnachweis möglich (siehe Downloadbereich)

  • Einführung der neuen Materialklassen (siehe Preisliste)

  • Bestehende Preisvereinbarungen bleiben bis auf weiteres bestehen

  • Die Vorlage von Schadstoffgutachten sowie Analysen behalten wir uns vor (Je nach Herkunft, Menge und Grundstücksnutzung (Vornutzung)

Wir bitten um Berücksichtigung und Verständnis und stehen für Fragen gerne zur Verfügung.